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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

- Im Juli und August vollziehen sich die Vermietungen vom Samstag bis zu Samstag. Die Ankunft kommt zwischen 14. 00 und 20. 00. Jede Ankunft vor dem vorgesehenen Zeitpunkt(Datum) stellt(setzt) den Ferienreisenden aus, die zurückhaltende Einrichtung nicht besetzen zu können.

- eine Kaution im Wert von 150 € von Vermietung wird beim Empfang abgestellt sein und wird Ihnen am Tag der Abfahrt unter Abzug(Deduktion) der festgestellten Verschlechterungen oder der Werkzeuge oder fehlende Materialien zurückgegeben sein, und wenn ihr Miete Betreffendes bereit ist, sofort reloué zu sein (ausgeführte endgültige Reinigung, reine Geschirre und Kühlschrank).

- jeder Mieter(Mieterin) ist verpflichtet, die Betriebsordnung des Zeltens zu achten.

- wir könnten keinesfalls für Verluste persönlicher Gegenstände(Ziele), Flüge(Diebstähle), Verletzungen oder Schäden verantwortlich sein, die sich den Ferienreisenden während ihres Aufenthaltes ergeben können.

- Die Vermietungen werden 24 Stunden nach dem vorgesehenen Ankunftsdatum bewahrt sein. Verbringen Sie diese Frist, die Stelle hört zurückbehalten(bestellt) zu sein auf und die gezahlte(gegossene) Summe bleibt im Zelten erworben. Ein Aufenthalt kocht ein oder wegen des Campers aufgehoben, daß sie, daß der Grund(Verstand) ist, wird zurückgezahlt sein.

- Abfahrt der Vermietung am Samstag ab 8. 00 und vor 12. 00. Im Falle der Abfahrt außerhalb dieser Sendezeit wird die Kaution per Eilbote zurückgegeben sein.

- wenn der Haushalt durch unsere Versorgungen, er gemacht sein soll, wird 30 € fakturiert sein.

- Der Zugang zum Zelten ist für unsere einzige Kundschaft .Un reserviert, Kontrolle wird jederzeit ausgeführt sein können.

- die Besucher sollen auf dem Parkplatz parken und sich der Aufnahme vorstellen.

- Der Park ist von 7. 30 bis zu 23. 00 geöffnet. Nach 23. 00 werden die Fahrzeuge auf dem Parkplatz geparkt sein sollen.

- Die Geschwindigkeit in l " ist Inneres des Zeltens auf 10 km-h beschränkt.

- Die Hunde und andere Tiere sollen in die Vermietung in Abwesenheit ihres Herren nicht eingeschlossen gelassen sein. Er sollen daher Leine verpflichtet und aus dem Gebiet für ihre Bedürfnisse ausgegangen zu sein.

- die Vermietungen sind namentlich, und werden ohne formelle Vereinbarung der Leitung(Richtung) des Zeltens untervermietet keinesfalls sein können.

- für die Verordnungen(Erledigungen) in den Schecks - Ferien, keine überlegenen Fersen(Absätze) losbinden(reinigen), ohne was, das Zelten ihre Verordnung(Erledigung) wird nicht annehmen können.